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Auskunftsrecht zu Chemikalien nutzen

Egal ob Plüschteddy, Bügeleisen oder Bratpfanne - in vielen Alltagsgegenständen können gefährliche Chemikalien versteckt sein. Die EU will nun etwas Licht ins Dunkel bringen und hat Hersteller und Händler verpflichtet, ihre Kunden auf Anfrage über gefährliche Substanzen in ihren Produkten zu informieren. Ein Aufwand, der sich laut Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland lohnt. Denn Chemikalien wie Weichmacher in Kinderspielzeug oder bromierte Flammhemmer in Möbeln und Teppichen stehen im Verdacht, gefährliche Krankheiten wie Krebs, Allergien oder hormonelle Störungen auszulösen.

Damit möglichst viele Verbraucher ihr Auskunftsrecht nutzen können, stellt der BUND Musteranfragen an Hersteller und Händler im Internet bereit. Falls innerhalb der Antwortfrist von 45 Tagen keine oder nur unzureichende Auskunft eintrifft, kann dies dem BUND gemeldet werden. Er leitet es an die zuständige Bundesbehörde weiter.

Weitere Informationen und den Musterbrief zur Chemikalienauskunft finden Sie im Internet unter: www.bund.net/gift-stoppen








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