Was erledige ich wo?

Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Gemeinde bei Ihrem Geburtstag oder Ihrem Ehejubiläum dieses Ereignis sowie weitere Informationen wie beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift veröffentlicht und an Presse und Rundfunk weitergibt, so können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.

Hinweis: Gemeinden nehmen jedoch nicht jeden runden Geburtstag oder jedes Ehejubiläum zum Anlass für eine Veröffentlichung. In Nagold erfolgt eine Veröffentlichung frühestens zum 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag und ab dem 100. Gebutstag jeder Folgende, oder zum 50. Hochzeitstag ("Goldene Hochzeit") und jedes folgende Ehejubiläum.

Die Gemeinden weisen einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

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Teams
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

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Verfahrensablauf

Sie müssen entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis
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Frist/Dauer

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

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Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Meldeverordnung Baden-Württemberg

  • § 9 Datenübermittlungen

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

  • § 86 Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
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Zugehörigkeit zu