Was erledige ich wo?

Befreiung/ Ausnahme/ Abweichung von Bauvorschriften

Wenn bei genehmigungsfreien Bauvorhaben und Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren von Bauvorschriften abgewichen werden soll, ist ein gesondertes Verfahren erforderlich.

Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu ausführlich beraten zu lassen.

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