Was erledige ich wo?

Grundsteuer festsetzen

Wenn Sie Grundbesitz haben, müssen Sie jährlich Grundsteuer bezahlen.

Es wird unterschieden zwischen

  • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
  • Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.

Hinweis: Ihr persönliches Vermögen als Grundstückeigentümer spielt dabei keine Rolle.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
  • die Gemeinde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie besitzen Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück.

Als Grundstück zählen:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte
  • Gebäude auf fremdem Grund und Boden
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Stückländereien)
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Verfahrensablauf

Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert des betreffenden Grundstücks bestimmen. Der ermittelte Einheitswert wird danach mit den im Grundsteuergesetz festgeschriebenen Steuermesszahlen multipliziert.

Diese betragen:

  • für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 6 Promille
  • für Einfamilienhäuser: für die ersten 38.346,49 Euro des Einheitswerts 2,6 Promille und 3,5 Promille für den Rest des Einheitswerts
  • für Zweifamilienhäuser: 3,1 Promille
  • für alle übrigen Grundstücke: 3,5 Promille

Der sich so ergebende und vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag wird im letzten Schritt von der Gemeinde mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert. Die Hebesätze kann die Gemeinde selbst festlegen und in der Gemeindesatzung verankern.

Die so errechneten Größen Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Grundsteuer werden jeweils mit einem eigenen Bescheid bekannt gegeben.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.

Zahlungspflichtig ist immer der Eigentümer am 01.01. eines Jahres.

Wird das Objekt innerhalb eines Jahres verkauft, so ist gegenüber der Gemeinde noch der alte Eigentümer zahlungspflichtig. Er kann jedoch im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer eine Kostenübernahme vereinbaren, dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Gemeinde.

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Kosten/Leistung

Hebesätze der Grundsteuer im Haushaltsjahr 2023

Die Hebesätze der Stadt Nagold sind seit 2005 festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 380 vom Hundert

Die Hebesätze der Stadt Nagold sind seit 2022 festgesetzt:

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                 470 vom Hundert

der Steuermessbeträge.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu