Vereine und Gruppen von A-Z
Haus & Grund Nagold e.V.
Sparkassen-Gebäude, 3. OG.
72202 Nagold
Vorsitzende(r):
Herr Bernd Rau
Rechtsanwalt und zugleich
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
sowie für Bau- und Architektenrecht
Haus & Grund Nagold e.V.
heißt offiziell "Verein der Haus-, Wohnungs-, und Grundeigentümer von Nagold und Umgebung e.V." Es handelt sich dabei um einen seit 1970 bestehenden eingetragenen Verein mit annähernd 700 Mitgliedern, die allesamt Eigentümer selbst genutzter und/oder vermieteter Immobilien sind und insofern irgend einen - wie auch immer gearteten - Bezug zur hiesigen Region haben.
Unser Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Eigentümer von Immobilien (und dabei insbes. für Vermieter), die ihren Mitgliedern professionelle und möglichst umfassende Hilfestellungen in allen Rechts- und Sachfragen zu bieten versucht, die das Eigentum an Grundstücken und Immobilien mit sich bringen. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Rechtsberatung unserer Mitglieder, insbes. in Fragen des Mietrechts. Daher könnte man den Verein auch als Pendant zu den Mietervereinen ansehen, wenngleich unsere Aufgabenstellungen weit über das Mietrecht hinausgehen. Passender wäre insofern eher ein Vergleich mit dem ADAC, der seinen Mitgliedern ebenfalls Beratung und Hilfestellungen aller Art rund um den Kraftverkehr bietet.
Haus & Grund Nagold ist Mitglied im Landesverband Württembergischer Haus-, Wohnungs-, und Grund-eigentümer e.V. in Stuttgart (58 Mitgliedsvereine mit rund 90.000 Mitgliedern) und über diesen auch im Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigen-tümer e.V. in Berlin (www.haus-und-grund.net) organisiert, welcher über 700.000 Mitglieder unter seinem Dach vereinigt. Diese Spitzenver-bände stellen eine sehr wichtige Lobby dar, die mit großem Sachverstand und Einsatz auf landes- und vor allem auf bundespolitischer Ebene unablässig darum kämpft, das Mietrecht wieder ausgewogener zu machen, unsinnige oder gar kontraproduktive Gesetze zu verhindern oder aufzuheben und insofern auch wichtige Öffentlichkeitsarbeit leisten. Deshalb nennen sich diese Verbände und ihre Ortsvereine jeweils auch Eigentümerschutz-Gemeinschaft.
Bei aller Individualität der Ortsvereine besteht deren wichtigstes Leistungsmerkmal in der kostenlosen Rechtsberatung ihrer Mitglieder in allen ihre Immobilien betreffenden Rechts-fragen sowie in der Abgabe besonders empfehlenswerter (und andernorts normalerweise nicht erhältlicher) Miet- und sonstiger Vertragsvordrucke an ihre Mitglieder. Darüber hinaus ergänzen steuerliche und bautechnische Beratungsangebote und vieles andere mehr das Leistungsangebot unseres Vereins. Diese Beratungen erfolgen durch erfahrene und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraute Rechtsanwälte oder sonstige für die jeweiligen Fragestellungen besonders qualifizierte Berater.
Die Rechtsberatung ist allerdings nicht mit einer Rechtsschutzversicherung gleichzusetzen!Denn wir beraten Sie schon lange bevor irgend welche Probleme oder Auseinandersetzungen entstehen und helfen Ihnen, Fehler und vermeidbare Auseinandersetzungen zu vermeiden oder wenigstens günstige Ausgangslagen für Sie zu schaffen. Rechtsschutzversicherungen sind hingegen für solche vorsorgenden Beratungen und Tätigkeiten nicht eintrittspflichtig, sondern immer erst dann, wenn die Fehler bereits gemacht sind und der Streit bereits entstanden ist, was Sie ja beides möglichst vermeiden wollen. Beratung bedeutet jedoch nur (mündliche) Beratung in unseren dafür eingerichteten Sprechstunden, nicht jedoch auch Vertretung nach außen, Führung von Korrespondenz oder gar Rechtsstreiten. Wenn Sie sich durch die Rechtsberater unseres Vereins anwaltlich vertreten lassen wollen, ist dies dennoch möglich, jedoch müssen Sie diesen hierzu dann Mandat erteilen und verlassen damit den Bereich der vereinsmäßigen Rechtsberatung.
Für den Fall, dass die Mandatierung von Rechtsanwälten bzw. die Führung oder Abwehr von Prozessen erforderlich werden sollten, raten wir Ihnen zum möglichst frühzeitigen Abschluss von Rechtsschutzver-sicherungen für Ihre Vermietungs- oder/und selbstgenutzen Objekte. Vor allem die immer häufiger not-wendig werdenden Räumungsklagen wegen Nichtzahlung der Miete und die im Anschluss ggf. erforderlich werdende Zwangsräumung fallen zumeist sehr kostspielig aus und bestehen regelmäßig schlechte Aussichten, diese Verfahrenskosten dann anschließend bei den - im Zweifel ja ohnehin nicht solventen - Mietern beizutreiben.Wichtig ist insofern jedoch, dass Sie die Rechtsschutzversicherung bereits abge-schlossen haben müssen, bevor es insoweit überhaupt erstmals zu Problemen kommt!
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in unserem Verein liegt einheitlich bei nur 50,00 €, wobei darin sogar der monatliche Bezug einer sehr informativen Monats-zeitschrift unseres Landesver-bandes eingeschlossen ist! Eine einmalige Aufnahme-Schutzgbühr von 25,00 € kommt im Eintrittsjahr als Mißbrauchsschutz hinzu. Außer für den etwaigen Bezug von Miet- und sonstigen Vertragsvordrucken und von Büchern werden keinerlei zusätzliche Kosten erhoben.
Die Beratungs-Sprechstunden für Mitglieder finden an allen Dienstagen mit gerader Datumszahl von 18 - 20 Uhr in der Anwaltskanzlei Rau & Collegen, Marktstr. 18 (Sparkassengebäude, 3. OG.) in Nagold, statt (wo sich auch unsere Geschäftsstelle befindet). Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle bzw. der Kanzlei finden Sie unter www.rau-collegen.de.
Eine Voranmeldung ist nicht notwendig, beraten wird durch die Rechtsanwälte vorgenannter Kanzlei entsprechend der Reihenfolge Ihres Eintreffens.