Fahrradstraßen in Nagold

Nagolds erste Fahrradstraße verläuft in der Iselshauser Straße
über die Lindachstraße bis zur Inselstraße und schafft damit eine
attraktive Radverbindung von Iselshausen bis zur Innenstadt.
Die Umsetzung weiterer Fahrradstraßen zur besseren Anbindung
der Nagolder Innenstadt wurde bereits beschlossen.
Fahrradstraßen dürfen nur von Fahrrädern und Elektrokleinstfahr-
zeugen (z. B. Elektro-Tretrollern) befahren werden. Andere Fahrzeuge,
wie Autos und Motorräder, dürfen Fahrradstraßen nur nutzen, wenn
diese durch ein Zusatzzeichen wie z. B. „Pkw frei“ erlaubt werden.
Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrende dürfen
nebeneinander fahren. Sie dürfen weder behindert noch gefährdet
werden. Kraftfahrzeuge müssen sich an das Tempo des Radverkehrs
anpassen und, wenn nötig, die Geschwindigkeit weiter verringern.
Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung
und über die Vorfahrt. Somit müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen
von Radfahrenden den innerorts vorgeschriebenen Sicherheitsab-
stand von 1,50 m einhalten.