Was erledige ich wo?

Wahlschein beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

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zuständige Stelle

die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind

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Voraussetzungen

Sie

  • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

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Verfahrensablauf
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
  • durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme der Wahlbenachrichtigungskarte
  • durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter
  • schriftlich
    Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Formulars. Möglich sind auch Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail.
  • über das Internet (den Link finden Sie unter "Aktuelles", wenn eine Wahl ansteht)
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Erforderliche Unterlagen

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

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Frist/Dauer

Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

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Kosten/Leistung

Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

Europawahlordnung

  • § 26 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlordnung

  • § 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung (BWO)

Landeswahlordnung

  • § 19 Absatz 1 Landeswahlordnung (LWO)

Kommunalwahlordnung

  • § 10 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)

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Zugehörigkeit zu