Was erledige ich wo?

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.

Kindertageseinrichtungen sind

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten und
  • Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.

Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
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Verfahrensablauf

Nagold bietet eine große Anzahl an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter bis 6 Jahren mit unterschiedlichem Betreuungsumfang. Die feste Zusage eines Betreuungsplatzes erhalten Sie aktuell frühestens 6 Monaten vor Beginn des Betreuungsverhältnisses von uns.

Der Bedarf an Betreuung steigt in den letzten Jahren stetig an, so dass wir bei mehreren Anfragen für eine Einrichtung inzwischen auf festgelegte Vergabekriterien in dieser Bewertungsreihenfolge zurückgreifen:

Vergabekriterien:

  • 1. Aufnahme zur Förderung des Kindeswohls.
  • 2. Aufnahme von Kindern aus Ein-Eltern-Familien, sofern die Erziehungsberechtigten alleine leben und einer Beschäftigung nachgehen oder nachgehen wollen.
  • 3. Aufnahme von Kindern aus Zwei-Eltern-Familien nach Beschäftigungsumfang der Eltern (dazu gehört auch die Pflege von Angehörigen).
  • 4. Aufnahme von Geschwistern von Kindern die aktuell in der Einrichtung betreut werden.
  • 5. Aufnahme von im Ortsteil bzw. Stadtviertel wohnhaften Kindern
  • 6. Reihenfolge anhand des Geburtsdatums.

Wir möchten Sie daher bitten die ggf. für Sie relevanten Kriterien schriftlich der Vormerkung beizufügen, spätestens jedoch 7 Monate vor Betreuungsbeginn bei uns vorzulegen.
Die Umsetzung der aufgeführten Vergabekriterien erfolgt im neuen Stichtagsverfahren über ein Punktesystem, das die genannten Kriterien in Werten abbildet und so die Vergaberreihenfolge bei knappen Platzkapazitäten ermittelt. Details hierzu entnehmen Sie den FAQs zum Anmelde- und Vergabeverfahren.

Für den Nachweis der Beschäftigung ist eine aktuelle Bescheinigung des/der Arbeitgeber/s über den Umfang (Wochenstunden) und die zeitlichen Erfordernisse notwendig.

Für Ihr Verständnis möchten wir uns bereits vorab bedanken!

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Erforderliche Unterlagen
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

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Frist/Dauer

abhängig von der Einrichtung

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Kosten/Leistung

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu