Was erledige ich wo?

Grundstückswertermittlung beantragen

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (z.B. Erbauseinandersetzung, Vermögensübersicht) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objektarten bestimmen:

  • bebaute Grundstücke
  • unbebaute Grundstücke
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
  • grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
  • Wohnungs- und Teileigentum

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
  • der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt
  • bei Begutachtung mehrerer Grundstücke, die eine wirtschaftliche Einheit bilden: gegebenenfalls der Gutachterausschuss, in dessen Gebiet die größte Fläche liegt

Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen oder
  • diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
  • Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
  • Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.

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Verfahrensablauf

Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

Der Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal sieht dafür ein Antragsformular vor.

Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) werden vor allem berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)
  • der Zeitpunkt, auf den sich der maßgebliche Grundstückszustand bezieht (Qualitätsstichtag)
  • die rechtlichen Gegebenheiten
    Dazu zählen:
    • der Entwicklungszustand
    • der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
    • der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
    • Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht
  • die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie
    • Grundstücksgröße
    • Grundstücksgestalt
    • Bodenbeschaffenheit
    • Bebauung
  • die Lage des Grundstücks, etc.
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Erforderliche Unterlagen

Es können unterschiedliche Unterlagen (z.B. Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

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Frist/Dauer

Eine Frist, innerhalb der eine Grundstücksermittlung durchgeführt sein sollte, ist in den Rechtgrundlagen nicht enthalten.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und ist beim zuständigen Gutachterausschuss zu erfragen.

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Kosten/Leistung

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Die anfallenden Gebühren richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Werte.

Kosten für Porto, sonstige Abfragen und Auskünfte werden separat berechnet.

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Sonstiges

Wertermittlung für Sozialehörden

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten können Sozialbehörden nach § 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) Wertermittlungen für Grundstücke/ grundstücksgleiche Rechte/ Mieten etc. beantragen.

Diese Wertermittlungen sind kostenfrei unde werden in Kurzform als überschlägige Wertauskunft, jedoch unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten und der vom Antragsteller/in mitgeteilten Rahmendaten erteilt.

Antrag auf Erstattung

Nur Behörden können diese Wertermittlungen beantragen. Diesbezüglich sollten Sie sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss der Großen Kreisstadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf wenden. Hier erhalten Sie das erforderliche Antragsformular.

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Rechtsgrundlage
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Satzung
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Zugehörigkeit zu