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Entwicklungsprogramm ländl. Raum (ELR) - Förderschwerpunkt Wohnen

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes.
 
Der ELR-Förderschwerpunkt WOHNEN konzentriert sich auf die Innenentwicklung und Bestandsgebäude. Es ermöglicht die Förderung von privaten Vorhaben zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch

  • Umnutzung vorhandener Gebäude, z.B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden  zu Wohnungen
  • Umbau von Bestandsgebäuden mit neuen Wohneinheiten durch Erweiterung/Aufstockung
  • umfassende Modernisierung bestehenden Wohn­raums zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse 
  • Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken 
  • Neuordnung mit Baureifmachung von Grund­stücken (inkl. Abbruch nicht erhaltensfähiger Gebäude) 
  • Verbesserung des Wohnumfeldes (nur auf öffentlich gewidmetem Grund
Besonders im Fokus der Innenentwicklung stehen Projekte, die zur innerörtlichen Nachverdichtung beitragen.
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Die Förderung kann von Privatpersonen bzw. privaten Organisationen (z.B. Vereine) beantragt werden.
 
Förderfähig als private nicht-gewerbliche Maßnahmen sind sowohl durch den/die Antragsteller(in) eigengenutzte oder an Verwandte ersten und zweiten Grades vermietete/überlassene Wohnungen (diese stehen der Eigennutzung gleich) sowie – außer bei Neubauten – maximal einer Wohnung zur Fremdvermietung an Dritte.
 
Die Höhe der Zuwendung beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, jedoch höchstens 100.000 € pro Projekt. Je Wohnung ist die Zuwendung begrenzt auf maximal

  • 50.000 EUR          bei Umnutzung
  • 20.000 EUR          bei Erweiterung/Aufstockung, Modernisierung und Neubauten
Die nachweislich überwiegende Anwendung ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz) kann zu einer Erhöhung des Fördersatzes auf 35 %, jedoch höchstens 125.000 € pro Projekt, führen.

Sie ist je Wohnung begrenzt auf maximal
  • 55.000 EUR          bei Umnutzung
  • 25.000 EUR          bei Erweiterung/Aufstockung, Modernisierung und Neubauten

Bei Verbesserungen des Wohnumfeldes beträgt der Regelfördersatz 40 %, jedoch höchstens 750.000 € pro Projekt.

Der schonende Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen (durch Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen) führt zu einem Fördervorrang.

Auskunft/Beratung erhalten Sie beim Bauverwaltungsamt der Stadt Nagold unter mailto:ELR(at)nagold.de


!!    WICHTIGER HINWEIS:
Wird mehr als eine der beantragten Wohneinheiten vermietet, handelt es sich um eine private, gewerbliche Maßnahme mit Beihilferelevanz. Für diese Projekte gelten andere Voraussetzungen, Fördersätze sowie Höchstbeträge.

Auskunft/Beratung hierzu erhalten Sie von der Wirtschaftsförderung der Stadt Nagold unter Tel.: 07452/681-148 oder -149.

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Verfahrensablauf

Auskünfte und weitere Informationen zur Förderung Ihres Wohnungsbauvorhabens erteilen wir Ihnen gerne.


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Zugehörigkeit zu