Bauturbo in Nagold

Die Stadt Nagold hat am 10.02.2026 die Einführung des Bauturbos beschlossen.

Mit dem neuen Bauturbo gibt es seit Ende Oktober 2025 zusätzliche Möglichkeiten, den Wohnungsbau zu beschleunigen und die Projekte schneller ins Verfahren zubringen, auch wenn das Vorhaben nach den bisherigen planungsrechtlichen Regeln zunächst nicht zulässig wäre.

Änderungen des Baugesetzbuches:

  •   § 31 Absatz 3 BauGB
  •   § 34 Absatz 3b BauGB
  •  § 246e BauGB, zeitlich befristete Sonderregelung

Befreiungen und Abweichungen nach den §§ 31 Absatz 3, 34 Absatz 3b BauGB und die Anwendung des § 246e BauGB sind nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Die Gemeinde prüft ob das Vorhaben mit den kommunalen Vorstellungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.

Der Bauturbo ersetzt keine Anforderungen aus Fachgesetzen oder der Landesbauordnung.

FAQ

  • Die Schaffung von Wohnraum durch den schnelleren Bau von neuen Wohnungen
  • Die Erweiterung von Wohngebäuden
  • Aufstockung sowie die Umwandlung von Gebäuden in Wohnraum
  • Die bürokratischen Hürden bei Wohnungsbauprojekten zu verringern
  • den Genehmigungsprozess beschleunigen, um den dringend benötigen Wohnraum schneller bereitzustellen.