Innerhalb der Gemarkung einer politischen Gemeinde sind alle Eigentümer bejagbarer Grundstücke die nicht befriedet sind und zu keinem Eigenjagbezirk gehören Mitglied der Jagdgenossenschaft. Die Mindestgröße der Jagdgenossenschaft beträgt 150 Hektar und bildet damit einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossen ist in Nagold alle fünf Jahre einzuberufen. Mit Beschluss der anwesenden Jagdgenossen wurde die Verwaltung am 17.10.2022 auf die Stadt Nagold übertragen.
Die Satzung der Jagdgenossenschaft ist mit dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft am 17. Oktober 2022 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Satzung vom 30. März 2017.
Satzung der Jagdgenossenschaft
(Stand 17.10.2022)
Satzung der Jagdgenossenschaft
(Stand 17.10.2022)