Über den städtischen Forstbetrieb kann Brennholz entweder als Fächenlos oder als Polterholz in langer Form am Weg erworben werden. Unbedingte Voraussetzung ist immer ein absolvierter Motorsägenlehrgang, der auch nachgewiesen werden muss. Flächenlose sind in der Regel Resthölzer im Bestand nach Holzerntemassnahmen. Beim Brennholz in langer Form handelt es sich um entastete Stämme, die bereits am Weg lagern und dort vom Kunden aufbereitet werden. Sie können unser Formular zur Vorbestellung nutzen. Aktuell können allerdings keine Neukunden außerhalb Nagolds aufgenommen werden!
Bestellformular
Häufige Fragen
Brennholz kann über die städtischen Forstrevierleiter oder unser Antragsformular bestellt werden. Die Verkaufsverfahren der Revierleiter unterscheiden sich womöglich geringfügig.
Die Stadt Nagold verkauft kein ofenfertiges Brennholz. Dieses Sortiment kann ausschliesslich bei gewerblichen Brennholzhändlern erworben werden.
Unbedingte Voraussetzung ist ein absolvierter Motorsägenlehrgang bei einem zertifizierten Anbieter. Momentan können keine Neukunden außerhalb des Nagolder Postleitzahlbereichs aufgenommen werden.
Es gelten die AGB der Stadt Nagold für den Verkauf von Brennhölzern und das PEFC Merkblatt für Selbstwerber. Selbstverständlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Versicherer und die etablierte PEFC - konforme gute fachliche Praxis
Verkaufseinheit beim Waldholz ist der Festmeter (Fm). Der Festmeter definiert quasi die reine Holzmasse analog zum Kubikmeter. Raummeter (Rm) ist ein Maß für aufgesetzte bzw. gestapelte Holzmengen, früher auch "Ster" genannt. Die enthaltenen Hohlräume reduzieren die reine Holzmasse. Der Schüttraummeter (SRm) wird i. d. R. vom privaten Holzhandel genutzt. Er definiert in etwa eine Wanne mit den Massen 1 m x 1 m x 1 m, in welche die auf ein bestimmtes Maß ofenfertig gesägten Holzscheite lose geworfen werden.
Masse | Fm | Rm | SRm ca. | ||
Festmeter (Fm) | 1 | entspr. | 1 | 1,4 | 2,3 |
Raummeter (Rm) | 1 | entspr. | 0,7 | 1 | 1,4 |
Schüttraummeter (SRm) | 1 | entspr. | 0,4 | 0,7 | 1 |
Sie dürfen ihr aufbereitetes Holz im Stadtwald vorübergehend lagern. Die Abfuhrfrist wird auf ihrer Rechnung definiert. Völlig ausgeschlossen ist eine dauerhafte mit einer Folienabdeckung einhergehende Holzlagerung im Stadtwald.