Teilnahmebedingungen

Haftung

die Teilnahme am Nagolder Sommerferien-Programm erfolgt auf eigene Gefahr und die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für selbst verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Ende der Veranstaltung.

Nichtteilnahme

Jede Anmeldung ist verbindlich und rechtswirksam – ob die Anmeldung online persönlich oder telefonisch erfolgt, spielt hierbei keine Rolle. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung werden die Teilnahmegebühren dennoch fällig In begründeten Fällen, wie Krankheit ist die Absage beim Veranstalter notwendig.

Bei wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen kann ein genereller Ausschluss von der Teilnahme am Ferienprogramm erfolgen.

Wichtige Mitteilungen an Veranstalter*innen

Falls ihr Kind Medikamente einnehmen muss, Allergien und/oder eine chronische Erkrankung hat, bitten wir bei der Anmeldung um entsprechende Mitteilung. Sollte Ihr Kind im Zeitraum der gebuchten Veranstaltung ein Medikament einnehmen müssen, bitten wir um schriftliche Erlaubnis dieses verabreichen zu dürfen.