Bauanträge - Virtuelles Bauamt (ViBa-BW)
Die digitale Bearbeitung vom Antrag bis zur Baugenehmigung:
Die Stadt Nagold führt zum 18. November 2024 das „virtuelle Bauamt“ (ViBa-BW) ein. Aufgrund dessen ist eine Antragstellung bei der Baurechtsbehörde ab diesem Zeitpunkt nur noch digital möglich.
Das „virtuelle Bauamt“ ist ein Angebot des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) Baden-Württemberg, das so gut wie alle Baurechtsämter im Land nutzen werden.
Das „virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ ist eine End-to-End-Lösung: Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung werden alle Verfahrensschritte digital erfolgen.
Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherren, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler.
Die erforderlichen Unterlagen sind im Dateiformat PDF/A-1 einzureichen. Es ist ein spezielles Format des PDF, das für die langfristige Archivierung von Dokumenten entwickelt wurde. Es stellt sicher, dass die Datei vollständig eigenständig ist, indem Schriften eingebettet werden und keine externen Inhalte (wie Multimedia) zulässig sind. Mit der Inbetriebnahme von ViBa BW dürfen keine anderen Dateiformate mehr akzeptiert werden.
Folgende Leistungen können über ViBa-BW abgerufen werden:
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Im Anleitungs-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.
Voraussetzung für die Einreichung eines digitalen Bauantrags ist ein ELSTER-Unternehmenskonto oder ein Nutzerkonto Bund (Bundes-ID) für die private Bauherrschaft.
Weitere Infos dazu unter BundID sowie unter Mein Unternehmenskonto.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde und Art des Verfahrens aus.
Nach Ablauf von einem Jahr stehen die digitalen Unterlagen nicht mehr im „Virtuellen Bauamt“ zur Verfügung.
Über den Bauantrag kann nur entschieden werden, wenn die aufgrund § 53 Abs. 1 und 2 LBO in Verbindung mit der Verfahrensverordnung zur LBO notwendige Angaben im Bauantrag und in den Bauvorlagen enthalten sind.
Sind Bauantrag oder Bauvorlagen unvollständig oder entsprechen sie nicht den Formanforderungen, kann der Bauantrag nach ergebnisloser Fristsetzung zurückgewiesen werden (§ 54 Abs. 1 LBO)