Dienstleistung

Wohnsitz abmelden

Sie müssen sich bei der Hauptwohnsitzgemeinde abmelden, wenn Sie

ins Ausland umziehen oder
eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

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Teams
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zuständige Stelle

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Umzug oder
  • Wohnungsaufgabe
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Verfahrensablauf

Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Vom Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die von Ihnen erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Seit 01. November 2015 müssen bei Wegzügen ins Ausland Wohnungsgeberbestätigungen vorgelegt werden.
Das Formular für den Wohnungsgeber finden Sie hier

Außerdem hält das Bürgeramt Nagold Auszugsmitteilungen für die Vermieter bereit.
Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Auszug auszuhändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

Kommen Sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.

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Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Bringen Sie für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, die Geburtsurkunde mit.
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Frist/Dauer

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

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Bearbeitungsdauer

Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort vor Ort

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu