Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
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Leiter des Bauverwaltungsamtes
- Altlastenformular
- Angrenzererklärung im Baurechtsverfahren
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bauantrag
Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Bauvorbescheid" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular liegt im Bauverwaltungsamt sowie den Ortsbauämtern von Ebhausen, Haiterbach und Rohrdorf aus.
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.