Dienstleistung

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Eine Befreiung besteht bei Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber, blinder oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (beispielsweise Blindenhunden) sowie bei Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.

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Teams
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

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Verfahrensablauf

Einen "Antrag auf Nichtbesteuerung" Ihres Hundes können Sie persönlich oder schriftlich bei den o.g. Teams vornehmen.

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Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

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Kosten/Leistung

Keine

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Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. der Hundesteuersatzung
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Satzung
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Zugehörigkeit zu