Dienstleistung

Zweitwohnungssteuer

Nach § 10 der Zweitwohnungssteuersatzung ist jede Person, die in Nagold eine Zweitwohnung innehat, verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aufgrund der Angaben in der Steuererklärung wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe die Steuer zu erheben ist.
Für die Steuerpflicht ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, aus welchen Gründen man die Zweitwohnung innehat bzw. ob sich im Stadtgebiet eine weitere Wohnung (z.B. Hauptwohnung) befindet.
Sofern die Zweitwohnung nur kurze Zeit unterhalten worden ist, beziehen sich die in der Steuererklärung enthaltenen Fragen auf diesen Zeitraum.

Meldestatus

Nach § 17 des Baden-Württembergischen Meldegesetzes ist
  • Bei einem nicht verheirateten Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzumelden
  • Bei einem verheirateten oder eine eingetragenen Lebenspartnerschaft führenden Einwohner, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, diejenige Wohnung als Hauptwohnung anzumelden, die von der Familie oder dem Lebenspartner vorwiegend genutzt wird.
Bitte prüfen Sie, ob Sie nach Ihren Lebensverhältnissen zutreffend gemeldet sind.

Für melderechtliche Fragen erreichen Sie das Bürgeramt unter der Telefonnummer 07452/681 200

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen

Für eine Steuerbefreiung werden folgende Unterlagen benötigt:


Studenten/Auszubildente: Immatrikulationsbescheinigung/Kopie des Ausbildungsvertrag.

Verheiratete die in Nagold wegen Ihres Berufes einen Nebenwohnsitz angemeldet haben werden folgende Nachweise benötigt:
- Kopie der Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- Aktuelle Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes der Familie
- Kopie des Arbeitsvertrags


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Kosten/Leistung
Die Zweitwohnungssteuer beträgt jährlich bei einer Jahresnettokaltmiete (Miete oder sonstiges Entgelt ohne Heiz- und Nebenkosten):

bis zu 3.100 Euro 240 Euro
ab 3.101 Euro bis zu 4.900 Euro 360 Euro
ab 4.901 Euro 480 Euro
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu