Dienstleistung

Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen

Wenn Sie sich für Landes-, Heimat- oder Familiengeschichte interessieren, können Sie das in den Archiven verwahrte Archivgut einsehen. Analoges und digitales Archivgut ist von bleibendem Wert und für die Geschichte des Landes von großer Bedeutung.

Das Archivgut wird in staatlichen, kommunalen und privaten Archiven verwahrt.

Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Präzise Angaben zum betreffenden Gegenstand.

Bei Nutzung von gesperrtem Archivgut:

  • genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
  • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
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Verfahrensablauf

Sie können das Archivgut üblicherweise direkt vor Ort nutzen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin und beachten Sie die Archivordnung der Stadtverwaltung Nagold.

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Erforderliche Unterlagen
  • ggf. genehmigter Antrag auf Verkürzung von Sperr-/ Schutzfristen und
  • möglicherweise Einwilligung der betroffenen Person oder deren Hinterbliebenen
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Kosten/Leistung

Die Kosten für die Einsicht in Archivgut finden Sie in der Verwaltungsgebührensatzung der Stadtverwaltung Nagold.

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Rechtsbehelf

Informationen finden Sie im Antragsformular oder in der Archivordnung der Stadtverwaltung Nagold.

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Weitere Hinweise

Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 90 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

Bitte beachten Sie die Archivordnung der Stadtverwaltung Nagold

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Satzung
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Zugehörigkeit zu