Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
- Bürgeramt
- Geschäftsstelle Emmingen (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Gündringen (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Hochdorf (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Iselshausen (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Mindersbach (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Pfrondorf (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Schietingen (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Vollmaringen (nur Antragstellung)
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Hund abmelden
- PDF-Formular zum Ausdrucken Hundesteuerabmeldung
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden, das auch beim Bürgeramt ausliegt
Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
§ 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) i.V.m. der Hundesteuersatzung