Kinderreisepass erstmalig beantragen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht:
- ein eigener Reisepass,
Für manche Reiseziele (z.B. Südostasien, USA für visafreie Einreise) ist ein eigener Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in der Rubrik "Länder- und Reiseinformationen". - ein eigener Personalausweis oder
- ein Kinderreisepass.
Jedes deutsche Kind hat bis zum 12. Lebensjahr Anspruch auf einen Kinderreisepass.
Hinweis: Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den Kinderausweis. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt. Der Kinderausweis kann seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert werden.
- Bürgeramt
- Geschäftsstelle Emmingen (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Gündringen (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Hochdorf (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Iselshausen (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Mindersbach (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Pfrondorf (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Schietingen (nur Antragstellung)
- Geschäftsstelle Vollmaringen (nur Antragstellung)
Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.
Die Sorgeberechtigten müssen den Antrag stellen. Grundsätzlich ist die Vorsprache beider Elternteile erforderlich. Im Ausnahmefall kann ein Elternteil mit Vollmacht des anderen den Antrag stellen. Wegen der Unterschriftenpflicht ist ab dem zehnten Lebensjahr auch die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich.
- Geburtsurkunde oder Kinderreisepass des Kindes
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm. Dieses brauchen Sie auch bei einer Verlängerung des Kinderreisepasses.
- Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
- schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
- bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. - Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
- Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
- bei Vormundschaft: zusätzlich
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Achtung:
- Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein wie zum Beispiel Personenstandsurkunden..
- Bei der erstmaligen Passantragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
EUR 13,00
Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".