Abbruch baulicher Anlagen
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Leiter des Bauverwaltungsamtes
Wie für den Neubau, ist auch für den Abbruch einer baulichen Anlage in der Regel ein Verfahren notwendig.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Näheres entnehmen Sie auch bitte unseren Informationen zum Kenntnisgabeverfahren.