Dienstleistung

Baulasten Neuanlage

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Mitarbeiter
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Weitere Hinweise

Bei Bauvorhaben kann es vorkommen, dass ein anderes, benachbartes Grundstück in Anspruch genommen werden muss (z.B. zur Überfahrt). Dies sichert die Baurechtsbehörde dauerhaft durch die Eintragung einer Baulast auf dem betroffenen Grundstück.

Hierzu beraten wir Sie gerne.

Ebenso erhalten Sie hier Auskünfte zu bestehenden Baulasten aus dem Baulastenbuch.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu