Befreiung/ Ausnahme/ Abweichung von Bauvorschriften
Wenn bei genehmigungsfreien Bauvorhaben und Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren von Bauvorschriften abgewichen werden soll, ist ein gesondertes Verfahren erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu ausführlich beraten zu lassen.
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Leiter des Bauverwaltungsamtes