Entwicklungsprogramm ländl. Raum (ELR) - Förderschwerpunkt Wohnen
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes.
Der ELR-Förderschwerpunkt WOHNEN konzentriert sich auf die Innenentwicklung und Bestandsgebäude. Es ermöglicht die Förderung von privaten Vorhaben zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch
- Umnutzung vorhandener Gebäude, z.B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen
- Umbau von Bestandsgebäuden mit neuen Wohneinheiten durch Erweiterung/Aufstockung
- umfassende Modernisierung bestehenden Wohnraums zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse
- Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken
- Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken (inkl. Abbruch nicht erhaltensfähiger Gebäude)
- Verbesserung des Wohnumfeldes (nur auf öffentlich gewidmetem Grund
Die Förderung kann von Privatpersonen bzw. privaten Organisationen (z.B. Vereine) beantragt werden.
Förderfähig als private nicht-gewerbliche Maßnahmen sind sowohl durch den/die Antragsteller(in) eigengenutzte oder an Verwandte ersten und zweiten Grades vermietete/überlassene Wohnungen (diese stehen der Eigennutzung gleich) sowie – außer bei Neubauten – maximal einer Wohnung zur Fremdvermietung an Dritte.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, jedoch höchstens 100.000 € pro Projekt. Je Wohnung ist die Zuwendung begrenzt auf maximal
- 50.000 EUR bei Umnutzung
- 20.000 EUR bei Erweiterung/Aufstockung, Modernisierung und Neubauten
Sie ist je Wohnung begrenzt auf maximal
- 55.000 EUR bei Umnutzung
- 25.000 EUR bei Erweiterung/Aufstockung, Modernisierung und Neubauten
Bei Verbesserungen des Wohnumfeldes beträgt der Regelfördersatz 40 %, jedoch höchstens 750.000 € pro Projekt.
Der schonende Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen (durch Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen) führt zu einem Fördervorrang.
Auskunft/Beratung erhalten Sie beim Bauverwaltungsamt der Stadt Nagold unter mailto:ELR@nagold.de
!! WICHTIGER HINWEIS:
Wird mehr als eine der beantragten Wohneinheiten vermietet, handelt es sich um eine private, gewerbliche Maßnahme mit Beihilferelevanz. Für diese Projekte gelten andere Voraussetzungen, Fördersätze sowie Höchstbeträge.
Auskunft/Beratung hierzu erhalten Sie von der Wirtschaftsförderung der Stadt Nagold unter Tel.: 07452/681-148 oder -149.
Auskünfte und weitere Informationen zur Förderung Ihres Wohnungsbauvorhabens erteilen wir Ihnen gerne.