Benutzung des Archives

Die Nutzung des Archivguts steht jedem offen. So ist es im Archivgesetz des Landes Baden-Württemberg festgelegt. Lediglich Sperrfristen können die Nutzung einschränken, wenn die Archivalien noch der Geheimhaltung unterliegen oder personenbezogene Daten geschützt werden müssen. Mit dieser Ausnahme besteht für Behörden, Gerichten und natürliche Personen ein Rechtsanspruch auf Zugang zum Archivgut.

Archivalien können nach Anmeldung persönlich im Leseraum eingesehen werden. Die Nutzung richtet sich nach der Archivordnung der Stadt Nagold. Für die Nutzung muss ein Benutzungsantrag ausgefüllt werden, gerne auch über das Online-Portal von Service-BW. Natürlich können auch schriftliche Anfragen gestellt werden. Das Archivpersonal hilft gerne weiter und berät Nutzerinnen und Nutzer fachkompetent.

Gebühren für die Nutzung des Archivs richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt.

Die Beständeübersicht des Stadtarchivs kann gerne als Vorbereitung eines Besuchs oder einer schriftlichen Anfrage herangezogen werden. Im Leseraum werden die Archivalien im Original zur Einsicht vorgelegt. Ferner steht ein kleiner Handapparat mit Büchern zur Stadtgeschichte für Recherchezwecke zur Verfügung sowie der Zugang zum öffentlichen Nagold-WLAN.

Die Nutzung des Leseraums ist nur nach Anmeldung möglich. Um ausgewählte Archivalien bereitstellen zu können, ist eine Beratung nötig.

Lage und Anfahrt

Das Stadtarchiv befindet sich direkt im Stadtzentrum. Parkmöglichkeiten gibt es in der Tiefgarage Traube-Center unterhalb dem Stadtarchiv oder in anderen Parkhäusern ganz in der Nähe. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Stadtarchiv mit dem Zug an der Haltestelle „Nagold Stadtmitte“ oder mit dem Bus an der Haltestelle „Nagold ZOB“. Von dort aus gehen Sie jeweils noch fünf Minuten zu Fuß.

Das Stadtarchiv ist barrierefrei zugänglich.