Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung für die Oberbürgermeisterwahl am 22. September 2024 müsste mittlerweile allen Wahlberechtigten zugegangen sein. Wer sich für wahlberechtigt hält und keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt melden.
Auch Briefwahl kann schon beantragt werden. Der Antrag kann persönlich im Wahlamt, schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
Für die schriftliche Beantragung ist ein Antrag auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Dieser kann nach dem Ausfüllen in einem frankierten Kuvert mit der Post an das Wahlamt geschickt werden.
Die elektronische Beantragung erfolgt am einfachsten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten QR-Code oder über die Internetseite der Stadt Nagold unter www.nagold.de/Aktuelles „Wahlschein beantragen“.
Auch möglich ist die Beantragung per E-Mail. Damit der Antragsteller eindeutig identifiziert werden kann, sind dabei Vor- und Zuname, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben. Die E-Mail sollte an
wahlamt(at)nagold.de adressiert werden.