Stadtnachricht

Baubetriebshof ist startklar


Für die Große Kreisstadt Nagold erfolgt der Winterdienst durch den Baubetriebshof Nagold.
„Der Winterdienst der Stadt Nagold ist für den Wirtschaftsstandort von grundlegender Bedeutung. Dabei gilt es nicht nur, die Leistungsfähigkeit der Straßen möglichst rund um die Uhr zu gewährleisten, sondern auch glättebedingte Unfälle und deren Folgen zu vermeiden“, so Thomas Rechenberg, Leiter des städtischen Baubetriebshofs.
Winterglätte ist durch winterliches Wettergeschehen hervorgerufene Glätte auf Verkehrsflächen mit einhergehender Verminderung der Fahrbahngriffigkeit. Je nach Entstehungsart werden folgende Formen der Glätte unterschieden:

  • Schneeglätte ist Glätte, die durch Festfahren beziehungsweise Festtreten von Schnee oder durch Gefrieren von Schneematsch oder Schneeresten entsteht.
  • Reifglätte ist Glätte, die durch Gefrieren von Luftfeuchtigkeit auf der Verkehrsfläche entsteht.
  • Eisglätte ist Glätte, die durch Gefrieren vorhandener Feuchtigkeit entsteht (überfrierende Nässe).
  • Glatteis ist eine homogene Eisschicht, die durch Eisregen (Temperatur der Tropfen unter 0°C) oder durch Regen auf eine unterkühlte Verkehrsfläche entsteht.

Streustoffe und Streugeräte

Die in der Regel verwendeten Streustoffe sind Auftausalz und abstumpfende Stoffe. Abstumpfende Streustoffe erhöhen die Griffigkeit winterglatter Fahrbahnen auf mechanischem Weg, tauende Streustoffe auf physikalisch-chemischem Weg. Der Baubetriebshof verwendet ausschließlich auftauende Streustoffe.
Tauende Streustoffe
Das Tauen des Eises auf der Straße durch das vom Streudienst ausgebrachte Salz ist ein chemischer Prozess. Diesen Prozess nennt man Hydratation.
Durch das Hydratisieren bildet sich eine Salzlösung auf der Straße. Die Absenkung des Gefrierpunktes der Salzlösung gegenüber Wasser ist abhängig von der Konzentration. Je näher die Temperatur am Nullpunkt ist, umso mehr Eis kann das zugegebene Salz auftauen.
Dieser Vorgang des „Zernagens“ des Eises auf der Fahrbahn, wird durch den rollenden Verkehr unterstützt. Als tauende Stoffe eignen sich vor allem folgende Chloride:
- Natriumchlorid (NaCl)
- Calciumchlorid (CaCl2)
- Magnesiumchlorid (MgCl2)

In Nagold wird vorwiegend mit auftauenden Stoffen, im Wesentlichen mit Natriumchlorid (Kochsalz), gestreut. Natriumchlorid ist als natürlicher Stoff kurzfristig, kostengünstig und in größeren Mengen lieferbar.

Gezielter Salzeinsatz

Der Winterdienst mit Auftausalz ist in den letzten Jahren, auch im Sinne des Umweltschutzes, wesentlich verbessert worden, vor allem durch

  • die Feuchtsalztechnologie,
  • die Einführung der EDV-gesteuerten, geschwindigkeitsabhängigen Streutechniken,
  • die verbesserten Straßen-
  • wetter-beobachtungen und -prognosen sowie
  • die Optimierung der Einsatzplanung.

Wurden in den sechziger Jahren noch mehr als 40 g/m² Auftausalz eingesetzt, so sind es heute je nach Witterung nur noch 10 bis 20 g/m².

Feuchtsalztechnologie

Um geringere Wehverluste und damit eine Verminderung der auszubringenden Streusalzmenge zu erreichen, wird auf allen betreuten Straßen die Feuchtsalzstreuung angewendet. Hierbei wird unmittelbar vor dem Ausbringen auf die Fahrbahn das Trockensalz (NaCl) mit Salzsole (NaCl oder MgCl2) angefeuchtet.
Dadurch werden eine gleichmäßigere Verteilung sowie eine längere Liegedauer des Streugutes auf der Fahrbahn erreicht. Außerdem ergeben sich größere Reichweiten mit einer LKW-Ladung Salz.
Im Baubetriebshof Nagold wird die NaCl-Sole für die Feuchtsalzstreuung selbst hergestellt. Hierzu wird Streusalz aus dem vorhandenen Salzlager mit Wasser gemischt.

Präventive Glättebekämpfung

Mit einer vorbeugenden Streuung kann Streusalz und Geld gespart werden. Bei angesagtem Schneefall streut der Bauhof maximal eine Stunde vor Einsetzen des Schneefalls ein Salz-Sole-Gemisch.
Hierdurch bildet sich ein dünner Feuchtigkeitsfilm auf der Fahrbahn, der verhindert beziehungsweise verzögert, dass der Schnee auf der Fahrbahn anfriert. So kann der Neuschnee leichter mit dem Schneepflug beim nächsten Räum- und Streueinsatz entfernt werden. Wird bei angesagtem Schneefall auf die vorbeugende Streuung verzichtet, so wird der Schnee auf der Fahrbahn festgefahren. Durch den Reifendruck verflüssigt sich der Schnee und gefriert auf der Fahrbahn. Das dadurch gebildete Glatteis kann dann nur mit sehr viel Salz (bis zu 40 g/m²) bekämpft werden.

Abstumpfende Streustoffe

Unter abstumpfenden Stoffen werden folgende Stoffe zusammengefasst:
Sand
Splitt
Granulat
Immer wieder wird die Frage aufgeworfen: „Warum wird nicht mit Sand oder ähnlichem anstatt mit Salz gestreut?“ Unter ökologischen Gesichtspunkten stellt sich beim Einsatz von abstumpfenden Streustoffen eine Ernüchterung ein. Abstumpfende Streustoffe haben eine schlechtere Ökobilanz als Streusalz.
Zum Erzielen einer abstumpfenden Wirkung ist eine Streumenge von 150 g/m² (beim Auftausalz nur 15 g/m²) erforderlich. Bei Eis- und Reifglätte sind abstumpfende Stoffe nahezu wirkungslos.
Um das Zusammenfrieren in der Halde zu verhindern und die Rieselfähigkeit zu erhalten, müssten 5 bis 10 Prozent Salz zugemischt werden. Die im Ergebnis ausgebrachte Salzmenge würde sich nur unerheblich verringern. Unter Verkehrseinwirkung wird Sand oder ähnliches schnell an den Fahrbahnrand gewirbelt und damit für den Verkehr wirkungslos. Der am Straßenrand oder in der Kanalisation abgelagerte Streustoff muss zudem regelmäßig entfernt und gereinigt werden.

Wichtige Hinweise für Autofahrer

Diese Punkte sollten Autofahrer beachten:

  • Winterausrüstung verwenden (Winterreifen, Schneeketten)
  • Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen
  • Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten
  • Gasse für Streu- und Einsatzfahrzeuge bilden
  • Fahrzeuge betriebssicher betreiben (freie Scheiben, Entfernen von Schnee, intakte Beleuchtung und anderes)

Auch Bürgerschaft in der Pflicht

Winterdienst ist eine Gemeinschaftsleistung, bei der sowohl die Stadt Nagold als auch die Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht sind. Auf Straßen und öffentlichen Plätzen oder Gehwegen kommt der kommunale Winterdienst seiner gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach.
Vor der eigenen Tür müssen aber Grundstücks- und Hauseigentümer beziehungsweise Mieter oder Pächter dafür sorgen, dass niemand ins Rutschen kommt. So ist es in der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Nagold geregelt. Die Ansätze sind in einem Flyer zusammengefasst; diesen gibt es über die Infotheke im Rathaus der Stadt Nagold, in den Rathaus-Geschäftsstellen oder beim Baubetriebshof direkt.
Das Ziel ist es, in Nagold einen wirksamen und wirtschaftlichen Winterdienst durchzuführen. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit den Wetterdiensten unabdingbar.

Winterdiensttechniken

Um einen effektiven und wirtschaftlichen Winterdienst zu erreichen, setzt der Baubetriebshof seit vielen Jahren verbesserte Winterdiensttechniken ein.
Im Jahr 2018 ist das seit den 80iger Jahren bereits bestehende System der Glättemeldeanlagen zu einem Straßenzustands- und Wetterinformationssystem (SWIS) und Wettermanufaktur ausgebaut worden. Dabei werden die Daten von eigener Messstelle mit den Erkenntnissen des Deutschen Wetterdienstes verknüpft, wodurch eine gezieltere Straßenwettervorhersage ermöglicht wird.
Dem Baubetriebshof steht so ein technisches Hilfsmittel für eine noch bessere Vorbereitung auf die Winterdiensteinsätze zur Verfügung. Für den reibungslosen Ablauf des Winterdienstes trifft der Baubetriebshof rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen. Dazu gehören im Wesentlichen:

  • Die Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge sowie der gesamten Winterdienstgeräte auf Betriebsfähigkeit. Dabei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der Dosiereinrichtungen der Streugeräte gelegt.
  • Die Bevorratung von auftauenden Stoffen in den Streugutlagerstätten mit einer Kapazität von rund 350 Tonnen Streusalz.
  • Die Optimierung der Streu- und Räumpläne.
  • Aufstellung der Bereitschaftspläne für das eigene Personal.

Der jährliche Salzverbrauch ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Er liegt in den letzten fünf Jahren im Schnitt bei 400 Tonnen.
Im Baubetriebshof wird der Winterdienst auf Basis umfangreichen Fachwissens und des aktuellen Standes der Technik durchgeführt. Dabei wird stets versucht, den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu finden. Bei der Glättebekämpfung mit Feuchtsalz wird deshalb - insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz - nach dem Grundsatz verfahren: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Längere Fahrzeiten der Einsatzfahrzeuge entstehen aber auch durch parkende Autos am Straßenrand in den Wohngebieten, die die Räumarbeiten erschweren.
Hier kommt es mit den drei Meter breiten Räumfahrzeugen häufig zu Platzproblemen. „Unsere große Bitte an die Anwohner lautet: Lassen Sie beim Parken keinen großen Abstand zum Gehweg, sonst kommen wir nicht durch und können die Straße nicht räumen“, appelliert Rechenberg an die Anwohner.

Trotz aller Bemühungen und Aufwendungen kann der Winterdienst nicht immer und überall gleichzeitig gewährleistet sein. Deshalb sollte jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer das eigene Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen.
Über die Stadtgrenzen hinaus übernimmt die Straßenmeisterei des Landkreises Calw die Winterdienstpflicht. Privates Gelände räumt und streut der städtische Winterdienst übrigens nicht.

Der Winterdienst richtet sich nach Dringlichkeitsstufen, Durchgangsstraßen und Busstrecken haben oberste Priorität. Sind diese von Schnee und Eis befreit, fährt der Winterdienst die Nebenstraßen und Wohngebiete ab.
Öffentliche Geh- und Radwege im innerörtlichen Bereich, sowie Parkhäuser werden ebenfalls, so weit wie möglich, gestreut. Des Weiteren sorgen mehrere Handstrecken-Mitarbeiter für einen reibungslosen Ablauf zum Beispiel an Bushaltestellen. Dabei wird der Winterdienst vorrangig auf Radwegen, welche der Schulwegsicherung unterliegen, durchgeführt, dann auf den gemeindeverbindenden Radwegen und danach, falls es noch erforderlich sein sollte, die Fernradwege im Zuge des klassifizierten Straßennetzes.

Das Anforderungsniveau der Stadt Nagold sieht allgemein für den Winterdienst vor, entsprechend den örtlichen Verhältnissen auch auf Radwegen eine Befahrbarkeit zu gewährleisten. Dies erfüllt die rechtlichen Vorgaben und geht darüber hinaus, begründet aber keinen Rechtsanspruch für die Verkehrsteilnehmenden.
Denn außerhalb der geschlossenen Ortslage braucht bei Glätte nur an verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Stellen gestreut zu werden. Gefährlich in diesem Sinn sind solche Straßenstellen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.

Die mögliche Befahrbarkeit bedeutet jedoch auch, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes teilweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke zu rechnen ist. Bei anhaltendem Schneefall kann die Befahrbarkeit von Radwegen jedoch nicht mehr gewährleistet werden. Sollte ein Radfahrer bei Schnee oder Eisglätte den Radweg benutzen, geschieht dies auf eigene Verantwortung und er hat besondere Sorgfalt walten zu lassen.