Die mehr als 3.000 auskunftspflichtigen Personen an 385 Haushaltsanschriften und in 17 Sonderbereichen in Nagold und den 8 Teilorten zu befragen, werden 25 Erhebungsbeauftragte für die Erhebungsstelle Nagold unterwegs sein.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Interviewerinnen und Interviewer werden sorgfältig ausgewählt, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und werden für ihre Tätigkeit geschult. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Erhebungsbeauftragten beim Zensus die„Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit“ bieten müssen, sie werden zum Abschluss einer halbtägigen Schulung zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Es gelten die gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben
Die persönlichen Befragungen der Auskunftspflichtigen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Türe durchgeführt werden. Die Interviewerinnen und Interviewer sind auch hier verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Infektionsschutz und zum Datenschutz einzuhalten.
Alternative Meldewege
Bei Bedenken gegenüber einem persönlichen Interview stehen alternative Meldewege zur Verfügung. Unter dem Motto „online first“, sollen nur die persönlichen Kernmerkmale vor Ort abgefragt werden, die weiteren Angaben können von den Auskunftspflichtigen über einen online-Zugang direkt beim Statistischen Landesamt gemacht werden. Alternativ kann ein Papierfragebogen ausgefüllt und portofrei zurückgesendet werden.
Für Auskunftspflichtige, die die Fragen online beantworten möchten, jedoch keinen PC zur Verfügung haben, steht in einem separaten Bereich der Erhebungsstelle ein PC und ein Drucker bereit.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Zensus 2022 haben.
Fragen und Antworten zu den Aufgaben der Interviewerinnen und Interviewer
Nach dem Stichtag, dem 15. Mai 2022, sollen die Befragungen zum Zensus 2022 durch die Erhebungsbeauftragten (nachfolgend abgekürzt EB oder Interviewerinnen/Interviewer genannt) zügig durchgeführt werden.
Um möglichst stichtagsnahe Ergebnisse zu erhalten, sollten die Befragungen durch die EB bis Ende August 2022 beendet sein, damit die gesamte Erhebung (inkl. Mahnwesen und Bußgeldverfahren für säumige Auskunftspflichtige) durch die Zensusstelle Nagold Ende November 2022 abgeschlossen werden kann.
- Existenzfeststellung: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht
- Ziel 1-Befragung: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnungsstatus
- Ziel 2-Befragung: Zusätzlich zur Ziel 1-Befragung weitere soziodemographische Merkmale.
Die 4 Fragen zur Existenzfeststellung müssen dem EB beim persönlichen Besuch auf jeden Fall beantwortet werden. Die weitere Befragung hängt davon ab, für welche Befragungsart die Auskunftspflichtigen vorgesehen sind.
Die Meldung der Ziel 2-Befragung kann online vorgenommen werden. Hierzu wird dem Auskunftspflichtigen ein Zugangscode ausgehändigt, mit dem man direkt auf der Website des Statistischen Landesamts gelangt und dort die Angaben machen kann.
Ob der Rücklauf des Online-Fragebogens erfolgt ist, wird vom Statistischen Landesamt überwacht und an die Erhebungsstelle Nagold gemeldet, die bei Nichteingang das Mahnverfahren anstößt.
Wer nicht über einen Online-Zugang verfügt hat die Möglichkeit, einen Papierfragebogen auszufüllen, entweder zusammen mit dem EB oder alleine. In Einzelfällen kann auch ein Termin in der Erhebungsstelle vereinbart werden, wo im Auskunftsbereich die Möglichkeit besteht, seinen Bogen zu bearbeiten.
Eine Teilnahme von Personen, die in sensiblen Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig sind oder waren (z.B. Ordnungsamt, Stadtkämmerei) ist nicht möglich.
Die Interviewerinnen und Interviewer sollten freundlich, zuverlässig, vertrauenswürdig und verschwiegen sein. Außerdem ist zeitliche Flexibilität von Vorteil, da die Auskunftspflichtigen u. U. abends oder am Wochenende aufgesucht werden müssen.
Fragen bzgl. Hinzuverdienst zur Rente bzw. Kürzung von Rentenbezügen müssen aufgrund der Vielzahl verschiedener Rentenarten (z. B. vorgezogene Altersrente bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente etc.) im Einzelfall direkt beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden.
Gertrud Teufel-Seniorenzentrum). Die Stelle ist für alles rund um den Zensus zuständig. Anmeldungen sind telefonisch oder schriftlich möglich. Für die schriftliche Anmeldung gibt es ein Formular zum Herunterladen. Dieses kann dann ausgefüllt und unterschrieben entweder per Post oder per E-Mail an die Zensusstelle zurückgeschickt werden.
Vor der Befragung muss eine Vorabbegehung durchgeführt werden um festzustellen, ob alle Adressen existent sind. Hierbei muss ein Schreiben in den betreffenden Briefkasten eingeworfen werden, auf dem die Kontaktdaten des Interviewers angegeben sind und ein Termin für das persönliche Gespräch vorgeschlagen wird.
die aber mit einer attraktiven Aufwandsentschädigung vergütet wird. Sie setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag (Teilnahme an der EB-Schulung, Telefon- und Fahrtkosten) und aus verschiedenen Bausteinen, entsprechend der geleisteten Arbeit Es gibt einen Festbetrag für jede Vorbegehung der Anschriften sowie variable Beträge, gestaffelt nach dem Ergebnis der Befragung der auskunftspflichtigen Personen. Die Aufwandsentschädigung ist steuerfrei, unterliegt also nicht der Einkommensteuerpflicht.
Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Tätigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit der verpflichteten Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r stehen sowie die Wege zum Ort der Tätigkeit und zurück nach Hause (Wegeunfälle).