Lebensmittelhygiene bei Vereinsfesten
Herr Marco Schöninger, Lebensmittelkontrolleur vom Verbraucherschutz im Landratsamt Calw informiert Vertreter von Vereinen über den richtige Umgang mit Lebensmittel bei Festen.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Landratsamtes:
Auch bei Vereins- und Straßenfesten muss die Lebensmittelhygiene beachtet werden. Damit es beim Umgang mit Lebensmitteln nicht zu Fehlern kommt, orientieren Sie sich bitte am Leitfaden für Vereins- und Straßenfeste. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Regelungen zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen und der Allergene. Da die gesetzlichen Vorschriften hierzu sehr umfangreich sind, fragen Sie hierzu bei dem Lebensmittelkontrolleur nach, der für Ihren Ort zuständig ist. Hinweis: Sollte bei einem Fest oder einer Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der hierfür Verantwortliche eine Gestattung nach § 12 GastG.
Weiterhin sind die Vorschriften nach dem Straßenverkehrsrecht, bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen zu beachten
Im Burgcenter
72202 Nagold
Stadtteil: Nagold (Kernstadt)
Eintritt frei