Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen bezüglich der Bebauung der Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereichs. So sind beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die zulässige Dachform und die Anzahl der Geschosse festgesetzt.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und hat Rechtsnormcharakter.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen. Wie Sie einen Bebauungsplan einsehen finden Sie hier.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.