Abwasserbeseitigung

Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.

Abwasser ist
  • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt wird,
  • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
  • das von befestigten Flächen abfließende oder gesammelte Niederschlagswasser.

Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

Verfahrensablauf

Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

Informationen dazu finden Sie auch unter Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen.

Kosten / Leistung

Für das Abwasser, das über die kommunale Kanalisation in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet wird, erheben die Kommunen Abwassergebühren. Die Höhe der Gebühren legt jede Kommune oder jeder Zweckverband auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ein eigener Zuständigkeit fest.

Detaillierte Informationen zu den Abwassergebühren, Möglichkeiten ermäßigter Tarife und besonderen Regelungen, insbesondere zu den Neubaugebieten, finden Sie in der Abwassergebührensatzung.

Rechtsgrundlage


Formulare / Broschüren


Satzung


Leitungsauskunft

Ansprechpartner für eine Leitungsauskunft erhalten Sie hier (PDF).
Bei Kanalleitungsauskünften können Sie sich direkt an Herrn Kowalewski wenden, bei Trinkwasserleitungsauskünften an Herrn Haas.