Konzeptvergabe

Das Grundstück (Geschosswohnungsbau) wird über eine Konzeptvergabe und unter Beachtung der Nagolder Wohnbaugrundsätze vergeben. Bewerben können sich Baugemeinschaften, Investoren und Bauträger unter Beachtung der in der Ausschreibung genannten Kriterien.

Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien für die Vergabe beziehen sich zum einen auf das jeweilige Gebäude, so spielt beispielsweise der Energiestandard des Gebäudes eine Rolle. Zum anderen spielen die künftigen Nutzer der Wohnungen eine Rolle. Denn: Ziel des neuen Verfahrens ist die Schaffung von preisgedämpftem, beziehungsweise bezahlbarem Wohnraum. Das heißt, der Wohnraum darf nicht als Spekulationsobjekt genutzt werden.

Miete und Nutzergruppen

Je nach Höhe der angesetzten Miete, die auf eine Mindestdauer von zehn Jahren gerechnet werden muss, gibt es fünf, zehn oder 15 Bewertungspunkte.

Um in erster Linie Nagolderinnen und Nagolder zum Zug kommen zu lassen, werden für die Nutzergruppe, die ihren Hauptwohnsitz in Nagold hat 4 Punkte vergeben, für diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz und Hauptarbeitsplatz in Nagold haben, 10 Punkte vergeben.

Berücksichtigung von „guten Ideen“

Neben dieser, in Auszügen dargestellten, festen Kriterienmatrix, sollen bei der Vergabe auch „gute Ideen“, wie es in der Ausschreibung heißt, bei der Bewertung berücksichtigt werden. Bewerber müssen Antworten auf folgende Fragen vorlegen: wie trägt das Projekt positiv zum Quartier, zur Stadtgesellschaft und zum Umwelt- und Klimaschutz (Stichwort Ressourcenschonung) bei.

Wohnbaugrundsätze

Das sogenannte Investorenauswahlverfahren mit Konzeptabfrage geschieht vor dem Hintergrund der Wohnbaugrundsätze der Stadt Nagold.

Dieses Instrument, das im vergangenen Jahr vom Gemeinderat verabschiedet wurde, soll die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum ermöglichen.

Konkret bedeutet das: Wird in Nagold ein neues Grundstück für den Wohnungsbau freigegeben, müssen mindestens 20 Prozent der entstehenden Wohnflächen zu einem Mietpreis angeboten werden, der zu einem Drittel unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und mit einer 15-jährigen Belegungsbindung gesichert ist.

Hier finden Sie die aktuellen Bauplatzangebote für die Konzeptvergabe bei Geschosswohnungsbau:

Derzeit sind keine Grundstücke für den Geschosswohnungsbau mit Konzeptvergabe verfügbar.