Mietspiegel

Im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion haben die Stadt Nagold, die Stadt Haiterbach sowie die Gemeinden Ebhausen und Rohrdorf in Kooperation mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg  jeweils einen qualifizierten Mietspiegel erstellt.

Mit dem Mietspiegel für Nagold und seinen Stadtteilen wurde ein Dokument geschaffen, das für Mieter und Vermieter von Wohnraum Markttransparenz über das aktuelle Mietpreisgefüge im örtlichen Wohnungsbestand vermittelt. Er soll Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter bei Mietpreisfestlegungen gewährleisten. Grundlage für den Mietspiegel sind ortsübliche Vergleichsmieten, ermittelt aus repräsentativen Stichprobenerhebungen und statistischen Auswertungen.

Der fortgeschriebene Mietspiegel tritt ab dem 01.03.2023 in Kraft und ist bis zum 28.02.2025 gültig. Danach ist er neu zu erstellen.

Die Stadtverwaltung Nagold steht für allgemeine Auskünfte zur Anwendung zur Verfügung. Eine Einzelfallbewertung oder Rechtsberatung kann durch die Stadtverwaltung nicht erfolgen.