Beim Liegenschaftsamt der Stadt Nagold können Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen bzw. einen Grundbuchauszug schriftlich beantragen.
Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der zuständigen Stelle beantragen. Erfragen Sie dort vorher, ob Sie den Antrag mündlich, schriftlich oder persönlich stellen müssen. Dies ist abhängig vom Einzelfall.
Für die Bestellung eines Grundbuchauszuges senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdruckes (PDF) per E-Mail oder postalisch an uns oder kommen vorbei. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne auch telefonisch bei uns melden.
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist, ob und welche Rechte Dritte an einem Grundstück haben (z.B. Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten) oder ob es Vormerkungen und bestimmte Verfügungsbeschränkungen gibt.
Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Möchten Sie sehen, wo sich Ihre Grundstücke befinden und einen unverbindlichen Lageplan ausdrucken, können Sie dafür die Plattform des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg benutzen, die über den Kreisatlas Calw im Internet abrufbar ist. Weitere Informationen zu Auszügen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster erhalten Sie hier.