Breitbandversorgung - Infrastrukturausbau im Teilort Emmingen

Die Stadt Nagold beabsichtigt die derzeitige Breitbandversorgung im Teilort Emmingen zu verbessern. Um zukünftige Ausbauvorhaben und Fördermaßnahmen planen und steuern zu können muss die Stadtverwaltung eine Unterversorgung und ein Marktversagen nachweisen:
 
Unterversorgung:
 
In Deutschland gilt ein Haushalt bezüglich der Internetgeschwindigkeit als unterversorgt, wenn dieser eine Breitbandversorgung von unter 30 MBit/s hat.
 
Marktversagen:
 
Marktversagen liegt vor, wenn Telekommunikationsunternehmen nicht privatwirtschaftlich die Versorgung des Haushalts auf oder über 30 MBit/s erhöhen. D.h. dass trotz der Nachfrage ihres Haushalts kein Telekommunikationsunternehmen Ihnen höhere Bandbreiten anbietet.
 
 
Um diese zwei Bedingungen nachweisen zu können, ist es notwendig, dass die Haushalte im Teilort Emmingen folgendes durchführen/beantwortet:
 
1.       Führen Sie Messungen bezüglich ihrer Breitbandversorgung durch.
 
o    Führen Sie hierzu dreimal den nachfolgenden Test durch. Dies kann an
drei Tagen bzw. an einem Tag mit unterschiedlichen Tageszeiten (Morgen, Mittag und Abend) sein.
o    Gehen Sie hierzu auf www.breitbandmessung.de/test
o    Folgen Sie der angezeigten Anleitung und führen Sie den Test aus.
o    Nach Durchführung des Tests befindet sich rechts oberhalb von  „Mein Test-Ergebnis“ der Button  „Mein Ergebnis exportieren“. Klicken Sie auf diesen um Ihr Ergebnis als Excel herunter zu laden.
 
 
Abbildung des Buttons
 
o    Führen Sie die Ergebnisse Ihrer Test in einer Excel-Tabelle zusammen.
 
 
2.       Bestätigung des Marktversagens – Nur durchzuführen, falls Sie in Schritt 1 unter   30 Mbit/s erhalten haben.
 
Mustertext für eine Rückantwort

3.      Schicken Sie Ihre Versorgungs-Excel-Tabelle/n und die Bestätigung per E-Mail bis spätestens zum 07.12.2020 an Breitband(at)Nagold.de. Sollten Sie der Kommune keine Rückmeldung zukommen lassen, kann ihr Haushalt im Folgeschritt nicht im Zuge des kommunalen Ausbauvorhabens (FttB) berücksichtigt werden.
 
 
Bei Fragen wenden Sie sich an die Ortschaftsräte oder senden Sie eine E-Mail an

Breitband(at)Nagold.de.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Rafael Beier
Amtsleiter Hoch- und Tiefbauamt


Anschreiben an die Haushalte in Emmingen
Anschreiben Gewerbetreibende in Emmingen            
                                                                                                                  
FAQ – Glasfaserhausanschluss
 
Warum reicht die bisherige Infrastruktur nicht mehr aus?
Die bisherige Infrastruktur war eigentlich für das Telefonieren (Kupferkabel) oder Fernsehen (Koaxialkable) und nicht die Übertragung des Internet konzipiert. Diese bisherigen Infrastrukturen teilen die Bandbreite unter den Nutzern, die sich auf sie schalten auf. Dadurch können keine Bandbreiten garantiert werden. Zudem ist die Übertragung mit Strom physikalisch begrenzt, während bei der Glasfaser mit Licht und damit Lichtgeschwindigkeit gearbeitet wird. Die Obergrenze wird nur dadurch fest gemacht was der Kunde mit dem Telekommunikationsunternehmen vereinbart. Bereits heute gibt es in Deutschland Angebote für zum Beispiel 10000 Mbit/s.
 
Wo beginnt und endet die für mich relevante Hausanschlusstrasse?
Der Glasfaserhausanschluss beginnt straßenseitig an der Grundstücksgrenze. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass der Gehweg den Startpunkt darstellt. Die Trasse endet in Ihrem Gebäude. Auf welchem Stockwerk (z.B. Keller, erster Stock usw.) dieser Endpunkt ist, entscheidet der Hauseigentümer.
 
Wie hoch sind die Kosten und wer hat diese zu tragen?
Die Kosten müssen individuell kalkuliert werden und hängen von den Vorort herrschenden Bedingungen (befestigter oder nicht befestigter Boden, Länge der Trasse, usw.) ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.

Die Kosten für den Hausanschluss werden von der Kommune getragen, wenn das Gebäude als unterversorgt gilt und ein Marktversagen vorliegt:
Unterversorgung:
In Deutschland gilt ein Haushalt bezüglich der Internetgeschwindigkeit als unterversorgt, wenn dieser eine Breitbandversorgung von unter 30 MBit/s hat.
Marktversagen:
Marktversagen liegt vor, wenn Telekommunikationsunternehmen nicht privatwirtschaftlich die Versorgung des Haushalts auf oder über 30 MBit/s erhöhen. D.h. dass trotz der Nachfrage ihres Haushalts kein Telekommunikationsunternehmen Ihnen höhere Bandbreiten anbietet.
Zudem dürfen Sie keinen privatwirtschaftlichen Eigenausbaus durch ein Telekommunikationsunternehmen bzw. eine Erhöhung ihrer aktuellen Bandbreite auf 30 Mbit/s oder mehr aufgrund damit verbundener (erhöhter) Kosten abgelehnt haben.
 
 
 
Wann bekomme ich den Hausanschluss?
Einen konkreter Ausbauplan/-ablauf kann erst erstellt werden, wenn die Befragung durchgeführt und die Ergebnisse verarbeitet wurden. Im ersten Schritt wird die Stadt Nagold die unterversorgten Gebiete ausbauen.
 
Wer wird die Infrastruktur übernehmen?
Die Infrastruktur wird nach Fertigstellung und Betriebsfähigkeit an den Infrastrukturpächter/-betreiber übergeben. Dieser wurde über eine landkreisweite Ausschreibung ermittelt und setzt sich aus der Brain4kom und der Sparkassen-IT zusammen. Der Hausanschluss an sich bleibt in ihrem Eigentum.
 
Kann ich nur mit dem Netzbetreiber einen Vertrag abschließen?
Nein. Alle Telekommunikationsunternehmen können Sie weiterhin versorgen. Hierbei setzt sich ihr gewünschter Betreiber mit dem oben genannten Infrastrukturpächter/-betreiber in Kontakt und pachtet bei diesem wiederum den Zugang zu Ihrem Haushalt.
 
Welche Bandbreiten/Internet-Geschwindigkeit ist möglich?
Da die Glasfaser mit Licht und damit Lichtgeschwindigkeit arbeitet, hängt dies entscheidend vom Telekommunikationsunternehmen und dessen aktiver Komponenten ab. Es hängt somit davon ab, mit welchem Unternehmen Sie einen Vertrag abschließen.
 
Geht von der Glasfaser Strahlung aus?
Neben dem optischen Signal geht von der Glasfaser keine elektromagnetische Strahlung aus. Das Signal ist für das menschliche Auge nicht sichtbar, jedoch kann es zu Beschädigung der Netzhaut kommen. Es ist daher dringend davon abzuraten, in die Glasfaser zu blicken.
 
Muss mein Garten für die Glasfaserverlegung aufgegraben werden?
Wenn bei Ihnen ein geeignetes Leerrohr liegt, kann dieses zur Verlegung der Glasfaser verwendet werden. Gegebenenfalls müssen die jeweiligen Endpunkte freigelegt werden. Ist das nicht der Fall, muss ein kleiner Graben gezogen werden. Einzelne Baumaßnahmen werden direkt mit dem Eigentümer besprochen.

Wer ist verantwortlich für die Inhouse-Verkabelung?
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausverkabelung ab dem Hausübergabepunkt ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich.