Der Lärmaktionsplan dient der Formulierung von Zielen, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderun und zum Schutz ruhiger Gebiete. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz geben hierzu Mindestanforderungen für den Lärmaktionsplan und die Form der Beteiliging der Öffentlichkeit vor.
Lärmaktionspläne sind strategische Planungsinstrumente der öffentlichen Verwaltung zur Bekämpfung von Verkehrslärm, welche jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen Bürgerinnen und Bürger haben.
Das Verfahren zum Lärmaktionsplan bestand unter anderem aus der Bewertung der Lärmsituation, einem Maßnahmenkatalog zur Lärmminderung sowie einer Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Gemeinderat der Stadt Nagold hat am 21.09.2021 den Lärmaktionsplan für Nagold beschlossen.
Der komplette Lärmaktionsplan der Stadt Nagold steht zum Download bereit.