Lärmaktionsplan der Stadt Nagold

Lärmaktionspläne dienen der Formulierung von Zielen, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete. Sie sind strategische Planungsinstrumente der öffentlichen Verwaltung zur Bekämpfung von Verkehrslärm.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz geben hierzu Mindestanforderungen für den Lärmaktionsplan und die Form der Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Lärmaktionspläne haben keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen Bürgerinnen und Bürger.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist
§47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.

Lärmaktionspläne müssen bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten spätestens alle fünf Jahre zu den Stichtagen der EU-Umgebungslärmrichtlinie überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Die 5. Stufe zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen beginnt am 01.07.2027 und endet am 18.07.2029.

Lärmaktionsplan 2021

Die Stadt Nagold hat erstmals im Jahr 2021 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Das Verfahren zum Lärmaktionsplan bestand unter anderem aus der Bewertung der Lärmsituation, der Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Lärmminderung sowie einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Neben der gesetzlich verpflichtenden Kartierung von Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz pro Tag wurden auch weitere Straßenabschnitte berücksichtigt – insbesondere nicht klassifizierte Straßen mit vergleichbaren Belastungen sowie Bereiche mit bekannten Lärmproblemen in Ortsdurchfahrten.

Der Gemeinderat der Stadt Nagold hat den Lärmaktionsplan für Nagold am 21.09.2021 beschlossen. Dieser Lärmaktionsplan steht hier zum Download bereit:

Lärmaktionsplan 2021

Fortschreibung 2025

Gemäß der 4. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde der Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Um die Maßnahmenplanung zu erleichtern, stellt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW neben der Lärmkartierung auch die Berechnungsergebnisse der Fassadenpegel nach den nationalen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) zur Verfügung. Auf dieser Grundlage konnte für die kartierten Straßenabschnitte direkt in die Maßnahmenplanung eingestiegen werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025 durchgeführt. Die vom Gemeinderat am 25.11.2025 beschlossene Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Nagold kann nachfolgend eingesehen werden:

Lärmaktionsplan 2025

Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern

Eigentümer von Gebäuden, an denen eine Immissionspegel von >64/54 dB(A) tags/nachts in Wohngebieten, bzw. >66/56 dB(A) in Mischgebieten festgestellt wurde, haben die Möglichkeit beim Straßenbaulastträger einen Antrag auf Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern zu stellen. Die betreffenden Gebäude sind im Lärmaktionsplan 2025 in den Anlagen 7.3.01-15 rot markiert.

Zuschüsse im Rahmen der Lärmsanierung sind u.a. nur dann möglich, wenn die bauliche Anlage vor dem 01.04.1974 (Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes) errichtet wurde oder zumindest die Voraussetzung für das Gebäude in Form eines rechtskräftigen Bebauungsplanes zu diesem Zeitpunkt schon geschaffen war. Zudem müssen Räume mit Aufenthaltsfunktion betroffen sein. Außerdem dürfen für das betreffende Gebäude in der Vergangenheit nicht bereits schon einmal Zuschüsse zu Lärmschutzmaßnahmen gezahlt worden sein. Im Gewährungsfall beträgt der Zuschuss 75% der Gesamtkosten für die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen. Auf der Webseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/laerm) sind weitere Informationen und Antragsformulare zu finden.