Untere Denkmalbehörde

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung eines Baudenkmals ist genehmigungspflichtig.

Daher sollten Sie beabsichtigte Baumaßnahmen  - auch aus finanziellen Erwägungen - frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen. Denn nur für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, könne Sie als Denkmaleigentümer eine steuerliche Abschreibung bzw. Förderung oder eine Zuwendung aus Landesmitteln in Anspruch nehmen.

Die untere Baurechtsbehörde ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde.