Liegenschaftszinssätze

Der Liegenschaftszinssatz ist definiert als der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften bestimmter Grundstücksarten (insbesondere Renditeobjekte) im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Liegenschaftszinssätze bilden die Zukunftserwartungen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs ab und sind inflationsneutral. Sie werden hauptsächlich für die Bewertung von Renditeobjekten (z.B. Eigentumswohnungen) benötigt.

Liegenschaftszinssätze werden auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise von für die jeweilige Nutzungsart typischen gleichartig bebauten und genutzten Grundstücken und den ihnen entsprechenden Reinerträgen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer ermittelt.

Um bei Anwendung des Liegenschaftszinssatzes die Modellkonformität sicherzustellen, sind das jeweils verwendete Ableitungsmodell und die diesem zu Grunde gelegten Modellparameter zu beachten.

Die aktuellen Liegenschaftszinssätze für den räumlichen Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal (Stand 01.01.2024) wurden in Verbindung mit örtlichen Fachinformationen zur Ertragswertermittlung am 11.09.2024 beschlossen.

Rechtsverbindlich sind allein die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilten, schriftlichen Auskünfte die in Verbindung mit vorstehenden Fachinformationen zu betrachten bzw. bei einer Ertragswertermittlung anzuwenden sind. Diese Auskünfte sind nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren durch den gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagold vom 13.10.2020 kostenpflichtig.