Vergleichsfaktoren

Vergleichsfaktoren dienen der Ermittlung von Vergleichswerten insbesondere bebauter Grundstücke. Eine Marktwertermittlung auf der Grundlage von Vergleichsfaktoren ist ihrer Natur nach dem (mittelbaren) Vergleichswertverfahren zuzurechnen und in § 24 ImmoWertV 2021 geregelt. Vergleichsfaktoren bebauter Grundstücke sind ihrer Natur nach identisch mit Immobilienrichtwerten bzw. Wohn- und Nutzflächenwerten; in folgendem unter Einbeziehung der jeweiligen Bodenwertanteile.

Vergleichsfaktoren sind durchschnittliche, auf eine geeignete Bezugseinheit bezogene Werte für Grundstücke mit bestimmten wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen.

Um bei Anwendung der Vergleichsfaktoren die Modellkonformität sicherzustellen, sind das jeweils verwendete Ableitungsmodell und die diesem zu Grunde gelegten Modellparameter zu beachten.

Die aktuellen Vergleichsfaktoren für den räumlichen Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses Oberes Nagoldtal (Stand 01.01.2022) wurden in Verbindung mit örtlichen Fachinformationen zur Vergleichswertermittlung am 28.10.2022 beschlossen.

Rechtsverbindlich sind allein die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilten, schriftlichen Auskünfte die in Verbindung mit vorstehenden Fachinformationen zu betrachten bzw. bei einer Vergleichswertermittlung anzuwenden sind. Diese Auskünfte sind nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren durch den gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagold vom 13.10.2020 kostenpflichtig.