Im Jahr 2009 wurde das Sanierungsgebiet "Ortsmitte Hochdorf" in die Förderkulisse der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen und der Bewilligungszeitraum lief bis zum 30.04.2024.
Es können keine Zuschüsse mehr beantragt werden. Die Abrechnung des Sanierungsgebiets wird derzeit vorbereitet. Nach Abschluss der Abrechnung wird die Sanierungssatzung aufgehoben. Dies ist derzeit für Ende 2024 geplant.
Für Modernisierungen und Abbrüche mit anschließender Neuordnung können Zuschüsse beantragt werden. In Hochdorf wurde durch Beschluss des Ortschaftsrats die Höhe des Zuschusses auf max. 50.000 € je Projekt beschränkt. Für Modernisierungen werden Zuschüsse in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten gewährt und die Abbruchkosten werden zu 100% übernommen.
Vor Durchführung von Maßnahmen ist immer eine Vereinbarung abzuschließen. Ein Baubeginn vor Abschluss einer Vereinbarung (Modernisierungsvereinbarung bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung) ist förderschädlich.
Gemeinsam mit unserem Sanierungsberater von der Stadtentwicklungs GmbH (kurz: STEG) bieten wir Ihnen kostenfreie Beratungstermine an. Bei diesen Beratungsterminen informieren wir Sie umfassend über die Themen Sanierung, Planung und Fördermittel.