Der Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal (GuA ON) ist zuständig für die räumlichen und sachlichen Immobilienteilmärkte der Großen Kreisstadt Nagold samt deren Stadtteilen sowie der Gemeinde Rohrdorf und der Gemeinde Ebhausen samt Ortsteilen.
Er wurde auf der Basis des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974, mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149), zum 01.01.2021 gebildet.
Die Genehmigung des Zusammenschlusses erfolgte durch das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Bescheid vom 28.01.2021.
Zu Beginn des Jahres 2022 sind die Städte Wildberg mit den Stadtteilen Schönbronn, Sulz am Eck, Gültlingen und Effringen und Haiterbach mit den Stadtteilen Altnuifra, Beihingen, Oberschwandorf und Unterschwandorf dem gemeinsamen Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal beigetreten.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat diesen Zusammenschluss am 08.12.2021 genehmigt. Gemäß § 25 Abs. 6 S.2 wird er am Tag der letzten von den Beteiligten jeweils vorzunehmenden öffentlichen Bekanntmachungen rechtswirksam.
Mit dem Zusammenschluss übergeben die Gemeinden Ebhausen, Rohrdorf und die Städte Wildberg und Haiterbach die in den §§ 192 -197 BauGB bezeichneten Aufgaben zur Erfüllung an die Große Kreisstadt Nagold.
Die Große Kreisstadt Nagold erfüllt die übertragenen Aufgaben nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien. Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung der oder des Vorsitzenden des gemeinsamen Gutachterausschusses die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben und anfallenden Dienstleitungen. Sie erfüllt die Aufgaben in ihren Amtsräumen und stellt sicher, dass die Belange des Datenschutzes ordnungsgemäß berücksichtigt und eingehalten werden.
Der Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal (ON) sowie dessen Geschäftsstelle haben ihren Sitz in 72202 Nagold, Calwer Straße 6. Er besteht aus unabhängigen, weisungsfreien, markt- und sachkundigen ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern. Der Gutachterausschuss wird hoheitlich tätig und liegt nach seiner Organisationsform gemäß dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz außerhalb des Aufbaues der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Weder die Verwaltungsspitzen noch die Gemeinderäte haben ihm gegenüber eine Weisungsbefugnis.
Ihr obliegen nach Weisung des Gutachterausschussvorsitzenden, der für den Geschäftsbetrieb und die Vertretung des Gutachterausschusses nach außen verantwortlich ist die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben und Dienstleistungen.
Der Vorsitzende, seine Stellvertreterin und weitere 21 ehrenamtliche Gutachter wurden von der zuständigen Stelle unter Berücksichtigung von § 192 Abs. 3 BauGB jeweils für einen Zeitraum von 4 Jahren d.h. vom 01.10.2024 – 30.09.2028 bestellt. Hinzu kommen 2 Vertreter der zuständigen Finanzbehörde mit Sitz in Calw.