Friedhof

Friedhofswahl

In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Bestattungen sind deshalb grundsätzlich nur auf öffentlichen oder privaten Bestattungsplätzen gestattet, die behördlich genehmigt sind.

Jede Gemeinde unterhält mindestens einen Friedhof. Daneben können Kirchen und Kirchengemeinden sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, Friedhöfe anlegen und unterhalten.

Verstorbene werden in der Regel in der Gemeinde bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Andere Wünsche der verstorbenen Person bedürfen der Zustimmung des Trägers des Friedhofes, auf dem die verstorbene Person bestattet werden wollte.
Liegt keine Willensäußerung der verstorbenen Person über den Ort der letzten Ruhestätte vor oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Willensäußerung nicht möglich, können die Angehörigen den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen. Dabei geht der Wille des Ehegatten dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, Enkel, Eltern und die übrigen Verwandten sowie der Verlobte.

Grabwahl

Für Erd- und Feuerbestattungen (Urnenbestattungen) muss auf einem Friedhof ein Grab bereitgestellt werden.

Es gibt Wahl- und Reihengräber

Wahlgräber (auch Gruft oder Familiengrab, Erbgrab) können von der Friedhofsverwaltung angeboten und das Nutzungsrecht kann über die Mindestruhezeit hinaus verlängert beziehungsweise erneut erworben werden. In Wahlgräbern sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Eine Mehrfachbelegung ist die Regel.

Reihengräber sind Einzelgräber. Sie dienen der Aufnahme jeweils einer einzelnen Person und werden „der Reihe nach“ vergeben. Reihengräber können nach Ablauf der Nutzungszeit nicht verlängert beziehungsweise wiedererworben werden. Reihengräbern gibt es für Erd- und Urnenbestattungen.

Nutzungszeit

Die Nutzungszeit ist von der Art des Grabes sowie von der Friedhofssatzung abhängig und beträgt zwischen 15 und 30 Jahre


Grabmale

Für die Gestaltung und das Aufstellen von Grabmalen bestehen Vorschriften, welche die Form, das Material, die Größe, die Bearbeitung und die Beschriftung von Grabmalen regeln.

Friedhofsordnung der Stadt Nagold (PDF)


Grabpflege

Viele Friedhofsverwaltungen schreiben die Gestaltung und Pflege von Gräbern vor. Erkundigen Sie sich über die unterschiedlichen Vorschriften und informieren Sie sich über Grabpflegeverträge.

Rechtsgrundlage

§ 12 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW) (Reihengräber & Wahlgräber)
§ 13 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW) (Grüfte & Grabgebäude)
§ 14 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW) (Gestaltung &Ausstattung)