Baumarten

Einzelbelegungsbäume

An einem Einzelbelegungsbaum erwerben Sie eine einzelne Ruhestätte mit einer Nutzungszeit von 20 Jahren. Einzelbelegungsbäume sind mit einer grünen Marke gekennzeichnet. Hier werden die Bestattungsplätze im Todesfall von der Ruhewaldverwaltung zugewiesen.

  • Die Einzelruhestätte entspricht dem Urnenreihengrab im klassischen Friedhof.
  • Der Urnenbelegungsplatz hat eine Laufzeit (= Ruhezeit) von 20 Jahren, die nicht verlängert werden kann.
  • Die Einzelbelegungsbäume sind über die komplette Ruhewaldfläche verteilt.
  • Die Bestattung an einem Einzelbelegungsbaum erfolgt in fortlaufender Reihen-folge, in der Regel beginnend von 1:00 Uhr an.
  • Der Bestattungsbaum/-platz wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen und kann nicht ausgesucht werden.

Urnenbelegungsplätze an Einzelbelegungsbäumen werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren zugeteilt. Ein Voraberwerb oder eine Verlängerung der Ruhezeit sind nicht möglich.

Kosten einmalig 
570,00 Euro

Kosten Beisetzung
525,00 Euro inkl. der gesetzlichen MwSt.

Wahlbelegungsbäume/-biotop

An einem Wahlbelegungsbaum/ -biotop können Interessenten Nutzungsrechte für sich und andere Personen erwerben. Der Interessent erhält auf Antrag bis zu 12 Belegungsplätze rund um einen Wahlbelegungsbaum. Wahlbelegungsbäume sind im Ruhewald mit einer blauen Marke gekennzeichnet.

  • Die Ruhestätte an einem Wahlbelegungsbaum entspricht dem Urnenwahlgrab im klassischen Friedhof.
  • An ihm können ein oder mehrere Belegungsplätze auf die Dauer von zunächst 30 Jahren erworben werden.
  • Die Ruhezeit im Einzelnen beträgt aber auch hier 20 Jahre.
  • An einem Wahlbelegungsbaum können, im Gegensatz zum konventionellen Friedhof, die Urnenbelegungsplätze schon zu Lebzeiten erworben werden. Der Erwerber kann dann also zum Erwerbszeitpunkt bereits das Belegungsnutzungsentgelt sowie auch das Bestattungsentgelt komplett auf der Grundlage der zum Erwerbszeitpunkt geltenden Entgelte ablösen. Vorausgesetzt die Restlaufzeit von 20 Jahren (= Ruhezeit)  ist noch gegeben, würden dann im konkreten Beisetzungsfall keine weiteren Kosten/Gebühren mehr anfallen.

Das Nutzungsrecht für einen Urnengrabplatz an einem Wahlbelegungsbaum wird für einen Zeitraum von 30 Jahren verliehen.
Die Laufzeit des Grabes beginnt mit Erwerb des Nutzungsrechtes.

Kosten einmalig 
880,00 Euro

Kosten Beisetzung
525,00 Euro inkl. der gesetzlichen MwSt.

Familien- und Freundschaftsbaum / -biotop

An einem Familien- und Freundschaftsbäume erwirbt der Nutzungsberechtigte für einen Zeitraum von 60 Jahren das Nutzungsrecht aller Urnengrabplätze an diesem Baum. Noch freie Familien- und Freundschaftsbäume sind im Ruhewald mit einem roten Band gekennzeichnet.

  • Hier wird der komplette Baum mit bis zu 12 Belegungsplätzen auf die Dauer von zunächst 60 Jahren erworben.
  • Die Ruhezeit im Einzelnen beträgt aber auch hier 20 Jahre.
  • An einem Familien- und Freundschaftsbaum können, im Gegensatz zum konventionellen Friedhof, die Urnenbelegungsplätze schon zu Lebzeiten erworben werden. Der Erwerber kann dann also zum Erwerbszeitpunkt bereits das Belegungsnutzungsentgelt sowie auch das Bestattungsentgelt komplett auf der Grundlage der zum Erwerbszeitpunkt geltenden Entgelte ablösen. Vorausgesetzt die Restlaufzeit von 20 Jahren (= Ruhezeit)  ist noch gegeben, würden dann im konkreten Beisetzungsfall keine weiteren Kosten/Gebühren mehr anfallen.

Das Nutzungsrecht an einem Familien- und Freundschaftsbaum wird für einen Zeitraum von 60 Jahren verliehen. Die Laufzeit des Grabes beginnt mit Erwerb des Nutzungsrechtes.

Kosten einmalig für ein Baum mit 12 Ruhestätten
8.500,00 Euro

Kosten je Beisetzung
525,00 Euro inkl. der gesetzlichen MwSt.