Der Nagolder Ruhewald auf dem Gewann Sommerhalde befindet sich in einem naturnah bewirtschafteten Waldstück in der Nähe der sog. „Häfele-Hütte“. Ein Ruhewald ist ein Friedhof mit Urnenbelegungsplätzen unter Bäumen. Je nach Grabart kann bereits zu Lebzeiten die spätere Ruhestätte unter einem Baum ausgewählt werden.
Es dürfen hier ausschließlich biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden.
Für eine Urnenbeisetzung im Ruhewald werden 525,00 Euro erhoben. Hierzu kommt das Grabnutzungsentgelt, welches je nach Grabart variiert (-> siehe Bäume).
Anonyme Bestattungen sind im Ruhewald nicht möglich.
Beisetzungen im Ruhewald bleiben den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitestgehend überlassen; bei der Beisetzung muss jedoch ein Bestattungsunternehmen anwesend sein, um einen geordneten und würdigen Ablauf der Beisetzung zu gewährleisten.
Der Ruhewald ist ein naturnah bewirtschafteter Wald. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nicht erforderlich und zulässig; die Natur übernimmt die Pflege.
Zulässig ist nur Grabschmuck aus, im umgebenden Wald natürlicherweise vorkommenden Gegenständen (Steine, Zapfen, Federn,…). Eine Gestaltung der Grabstätten durch Einfriedung, Grabmale und Bepflanzung ist nicht möglich.
Im Ruhewald kann beigesetzt werden, wer:
- zum Todeszeitpunkt bzw. bei Erwerb des Grabes in Nagold oder den Teilorten seinen Hauptwohnsitz hatte oder hat oder
- in Nagold oder den Teilorten geboren wurde oder aufgewachsen ist oder
- mit einem Bürger der Stadt Nagold bis zum 2. Grad Haupt- oder Seitenlinie (Vater, Mutter, Schwiegervater, Schwiegermutter, Sohn, Tochter, Schwiegertochter, Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin, Großvater, Großmutter, Enkelkinder) verwandt gewesen ist oder verwandt ist.