Entwicklungsprogramm Ländlicher  Raum (ELR) - Förderschwerpunkt Wohnen

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes.
 
Der ELR-Förderschwerpunkt WOHNEN konzentriert sich auf die Innenentwicklung und Bestandsgebäude. Es ermöglicht die Förderung von privaten Vorhaben zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne durch
  • Umnutzung vorhandener Gebäude, z.B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden  zu Wohnungen
  • Umbau von Bestandsgebäuden mit neuen Wohneinheiten durch Erweiterung/Aufstockung
  • Umfassende Modernisierung bestehenden Wohn­raums zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse
  • Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken
  • Neuordnung mit Baureifmachung von Grund­stücken (inkl. Abbruch nicht erhaltensfähiger Gebäude)
  • Verbesserung des Wohnumfeldes (nur auf öffentlich gewidmetem Grund)
Besonders im Fokus der Innenentwicklung stehen Projekte, die zur innerörtlichen Nachverdichtung beitragen.

Die Förderung kann von Privatpersonen bzw. privaten Organisationen (z.B. Vereine) beantragt werden.
 
Förderfähig als private nicht-gewerbliche Maßnahmen sind sowohl durch den/die Antragsteller(in) eigengenutzte oder an Verwandte ersten und zweiten Grades vermietete/überlassene Wohnungen sowie – außer bei Neubauten – maximal einer Wohnung zur Fremdvermietung an Dritte.
 
Die Höhe der Zuwendung beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen, jedoch höchstens 100.000 € pro Projekt. Je Wohnung ist die Zuwendung begrenzt auf maximal
  • 50.000 EUR          bei Umnutzung
  • 20.000 EUR          bei Erweiterung/Aufstockung, Modernisierung und Neubauten
Die nachweislich überwiegende Anwendung ressourcenschonender, CO²-bindender Baustoffe in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz) kann zu einer Erhöhung des Fördersatzes auf  35 %, jedoch höchstens 125.000 € pro Projekt, führen.

Sie ist je Wohnung begrenzt auf maximal
  • 55.000 EUR          bei Umnutzung
  • 25.000 EUR          bei Erweiterung/Aufstockung, Modernisierung und Neubauten
Bei Verbesserungen des Wohnumfeldes beträgt der Regelfördersatz 40 %, jedoch höchstens 750.000 € pro Projekt.

Der schonende Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen (durch Energieeinsparung, verbesserte Energieeffizienz, Verwendung erneuerbarer Energien oder die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen) führt zu einem Fördervorrang.