Die Stadt Nagold erhebt von allen Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserentsorgung oder an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden können bzw. tatsächlich angeschlossen werden, Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).
Für die erstmalige endgültige Herstellung von Straßen und Wohnwegen erheben wir Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).
Für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft erheben wir Kostenerstattungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Auskünfte zu laufenden Veranlagungen oder über die Beitragspflicht zu Grundstücken erteilen wir Ihnen gern.
Für Veranlagungen in Ebhausen, Haiterbach und Rohrdorf wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgermeisteramt.
Für die erstmalige endgültige Herstellung von Straßen und Wohnwegen erheben wir Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).
Für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft erheben wir Kostenerstattungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Auskünfte zu laufenden Veranlagungen oder über die Beitragspflicht zu Grundstücken erteilen wir Ihnen gern.
Für Veranlagungen in Ebhausen, Haiterbach und Rohrdorf wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgermeisteramt.