Ökokonto

Ökokonto der Stadt Nagold

Baumaßnahmen bedeuten in der Regel einen Eingriff in Natur und Landschaft. Dieser soll nach Möglichkeit vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden (in dieser Reihenfolge).

Dies wird auch vom Baugesetzbuch und dem Naturschutzgesetz gefordert. Durch eine Änderung des Baugesetzbuches ist es nicht mehr erforderlich, dass der Ausgleich im Baugebiet selbst stattfinden muss, sondern im Rahmen des städtebaulichen Ökokontos an geeigneter Stelle durch entsprechende Maßnahmen hergestellt werden kann. Dies hat den Vorteil, dass gezielt Maßnahmen verwirklicht werden können. Durch Beschluss des Gemeinderats wurde das Ökokonto für Nagold eingeführt.

Im Rahmen des städtischen Ökokontos wurden z.B. Obstbäume angepflant, Wiesen extensiviert, oder auch (sehr erfolgreich) zusammen mit Grundschülern Feldhecken angelegt.
Grundschüler beim Heckenpflanzen in Hochdorf(PDF)
haben sich Ihr Vesper verdient(PDF) und Erfolg (PDF),  aber so gut wie hier im 2. Jahr nach der Pflanzung sieht das nicht immer aus.

In den beigefügten Tabellen finden Sie die verschiedenen Maßnahmen sowie eine Gegenüberstellung von Soll und Haben.
Bis 2016 wurde das städtische Ökokonto nach der Nagolder Methode geführt.
Ab 1.1.17 wird das Landesmodell verwendet.  Dazu wurde das Guthaben des alten Ökokontos
nach der neuen Methode bewertet und in die Eröffungsbilanz des neuen städtischen Ökokontos als Guthaben eingestellt.  
Drucksache 216/2017 Umstellung auf neues Ökokonto Nagold(PDF)

Die übrigen Maßnahmen des alten Ökokontos sind als Ausgleichsverpflichtung weiterzuführen.
Ökokonto 2016 Haben(PDF)
Ökokonto 2016 Soll(PDF)
Ökokonto 2016 Soll und Haben(PDF).
 
In der Habenübersicht des alten städtischen Ökokontos finden Sie alle gebuchten Maßnahmen, die 25 Jahre zu sichern sind und hier wie wir bei der Umstellung vorgegangen sind.