Grundstückswertermittlung beantragen
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (z.B. Erbauseinandersetzung, Vermögensübersicht) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objektarten bestimmen:- bebaute Grundstücke
- unbebaute Grundstücke
- Rechte und Belastungen an Grundstücken grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
- Wohnungs- und Teileigentum
In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2010.
Vorraussetzungen
Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:- Eigentümer und Eigentümerinnen oder
- diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
- Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
- Gerichte und Justizbehörden
Verfahrensablauf
Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftlich beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten. Der Gutachterausschuss der Großen Kreisstadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf sieht dafür ein Antragsformular vor.Erforderliche Unterlagen
Es können unterschiedliche Unterlagen (z.B. Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an
Kosten/Leistung
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Die anfallenden Gebühren richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Werte.Kosten für Porto, sonstige Abfragen und Auskünfte werden separat berechnet.
Wertermittlung für Sozialbehörden
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten können Sozialbehörden nach § 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) Wertermittlungen für Grundstücke/ grundstücksgleiche Rechte/ Mieten etc. beantragen.Diese Wertermittlungen sind kostenfrei unde werden in Kurzform als überschlägige Wertauskunft, jedoch unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten und der vom Antragsteller/in mitgeteilten Rahmendaten erteilt.
Nur Behörden können diese Wertermittlung beantragen. Diesbezüglich sollten Sie sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss der Großen Kreisstadt Nagold und der Gemeinde Rohrdorf wenden. Hier erhalten Sie das erforderliche Antragsformular.